Die Abwehr von Gefahren durch Brände und die Hilfeleistung bei Unglücksfällen soeiw bei Notständen sind u.a. Aufgabe der Gemeinde (§1Nds.Brandschutzgesetz).
Zu diesem Zweck muss die Gemeinde u.a. eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufstellen, ausrüsten, unterhalten und einsetzen.
Damit es aber vielleicht gar nicht erst zu einem notwendigen Einsetzen kommt, hier ein paar Tipps zur Vermeidung von Brandfällen.
Darüber hinaus aber auch einige Tipps wenn es mal doch soweit gekommen ist.
Weitere wertvolle und hilfreiche Informationen bekommen Sie auch auf den Homepages:
www.mission-sicheres-zuhause.de und
nächste Termine :
16.11.-30.11.2023
Garagendienst
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alle
Garagendienst
Montag,, den
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Samstag, den
16.12.2023
19:30 Uhr
Weihnachtsfeier
Sonntag, den
17.12.2023
10:00 Uhr
Aufräumen
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Samstag, den
27.01.2024 ???
19:30 Uhr
Jahreshauptvers.
im Vereinsheim ???
SV BlauWeiß Bornreihe
Dienstag, den
19.03.2024 ???
19:00 Uhr
Funkübung
13.-15.09.2024
Erntefest
neuer Dienstplan folgt