Die Abwehr von Gefahren durch Brände und die Hilfeleistung bei Unglücksfällen soeiw bei Notständen sind u.a. Aufgabe der Gemeinde (§1Nds.Brandschutzgesetz).

Zu diesem Zweck muss die Gemeinde u.a. eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufstellen, ausrüsten, unterhalten und einsetzen.

Damit es aber vielleicht gar nicht erst zu einem notwendigen Einsetzen kommt, hier ein paar Tipps zur Vermeidung von Brandfällen.

Darüber hinaus aber auch einige Tipps wenn es mal doch soweit gekommen ist.

 

Weitere wertvolle und hilfreiche Informationen bekommen Sie auch auf den Homepages:


www.mission-sicheres-zuhause.de und

 

www.brandschutzaufklaerung.de

nächste Termine :

Samstag den 

15.02.2025

15:00 Uhr

Kohltour

 

Donnerstag, den

20.02.2025

19:00 Uhr

Atemschutzstrecke

 

Montag, den

03.03.2025

19:00 Uhr

TH-Ausbildung

 

Sonntag, den

16.03.2025

10:00 Uhr

Fahrübung/Atemschutz

 

Dienstag, den

19.03.2025

19:00 Uhr

Funkübung Hambergen

 

Dienstag, den

15.04.2025

19:00 Uhr

Funkübung Bornreihe