Die Abwehr von Gefahren durch Brände und die Hilfeleistung bei Unglücksfällen soeiw bei Notständen sind u.a. Aufgabe der Gemeinde (§1Nds.Brandschutzgesetz).
Zu diesem Zweck muss die Gemeinde u.a. eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufstellen, ausrüsten, unterhalten und einsetzen.
Damit es aber vielleicht gar nicht erst zu einem notwendigen Einsetzen kommt, hier ein paar Tipps zur Vermeidung von Brandfällen.
Darüber hinaus aber auch einige Tipps wenn es mal doch soweit gekommen ist.
Weitere wertvolle und hilfreiche Informationen bekommen Sie auch auf den Homepages:
www.mission-sicheres-zuhause.de und
nächste Termine :
Samstag den
15.02.2025
15:00 Uhr
Kohltour
Donnerstag, den
20.02.2025
19:00 Uhr
Atemschutzstrecke
Montag, den
03.03.2025
19:00 Uhr
TH-Ausbildung
Sonntag, den
16.03.2025
10:00 Uhr
Fahrübung/Atemschutz
Dienstag, den
19.03.2025
19:00 Uhr
Funkübung Hambergen
Dienstag, den
15.04.2025
19:00 Uhr
Funkübung Bornreihe